„Der Erbfall tritt immer ein – todsicher“

„Sie werden heute keinen einzigen Paragrafen hören“, kündigt Rechtsanwalt Michael Prottengeier gleich zu Beginn vor rund 160 Zuhörern im Bürgerzentrum an. Dabei ging es beim DRK-Vortragsabend am Mittwoch um die Themen „Testament und Vollmacht“, rechtliche Dinge, die man lieber vor sich herschiebt – bis es zu spät ist. Das wollen Rechtsanwalt und der DRK-Kreisverband Rems-Murr ändern. Deshalb hatten sie DRK-Fördermitglieder und Interessierte eingeladen.

Es gebe in Deutschland sehr viele Hausratsversicherungen, aber nur rund jeder fünfte besitze ein Testament. Doch wie oft brennt ein Haus ab, fragt der Rechtsanwalt zu Beginn plakativ? „Der Erbfall tritt immer ein – todsicher“. Es sind derlei Sprüche, Fakten, Erläuterungen und immer wieder humorvoll-bissige Anekdoten aus 20 Jahren Berufserfahrung, mit denen Prottengeier die Zuhörer informiert. Und unterhält. Schnell geht es um das „Probesterben“, wie der Rechtsanwalt augenzwinkernd diesen auf den ersten Blick schwierigen Termin nennt, wenn sich Experte und Beteiligte an einen Tisch setzen, um über die finanzielle Situation und die persönlichen Verhältnisse zu sprechen.

Er nennt Beispiele, wie ein nicht vorhandenes Testament einen erfolgreichen Familienbetrieb ruinieren kann, weil auf einmal wieder die Ex-Frau des verstorbenen Firmenerben die Hauptrolle spielt, weil sie die Mutter der minderjährigen Kinder ist. Prottengeier schildert die Szene, „für die ich einen Oscar erhalten hätte“, als die Ex-Schwiegertochter ihre Ex-Schwiegermutter von unten bis oben mustert und ihr ins Gesicht sagt: Sie hätte ihren Sohn damals vor ihr gewarnt. Jetzt werde sie ihr zeigen, wie Recht sie gehabt hätte. Die Leute lachen, andere schnaufen kurz auf.

Schwiegerkinder, so der Anwalt süffisant, seien gut für Rechtsanwälte. Traurig und kompliziert werde es oft, wenn die eigenen Kinder vor den Eltern sterben – was leider bei jedem 4. Fall vorkomme.

Nach und nach streift der Anwalt wichtige Aspekte wie Erbengemeinschaft, den strategischen Einsatz der Freibeträge, Pflichtteilsberechtige und die Nachteile von verfrühten Schenkungen. Dann spricht er von Familienstreitigkeiten, wenn eine Erbengemeinschaft nicht weiß, was sie mit dem geerbten Haus anfangen soll: Vermieten? Bewohnen? Verkaufen? Und wer zahlt anfallende Reparaturen? „Eine Erbengemeinschaft muss einstimmig entscheiden“, hebt Prottengeier hervor. Und das sei häufig ein Problem. 

Immer wieder wird geraunt und geschmunzelt im Raum, wenn der Rechtsanwalt seine Anekdoten anbringt. Herzhaft gelacht wird, als Michael Prottengeier schildert, dass die Ehefrau nicht mehr ans Testament, sondern an die Scheidung denke, da sie vor wenigen Minuten von ihrem Mann erfahren habe, es gebe da mehr als ihre gemeinsamen Kinder. Lustig der Fall, bei dem ein Mann jedes Detail in seinem Testament geklärt hatte. Jeder sollte etwas kriegen. Nur seine Frau, die hatte er vergessen.  

Genauso wichtig wie ein Testament sei eine Generalvollmacht, wechselt der Anwalt zum nächsten Thema. Darüber sollte man nicht erst im Alter, sondern nach dem 18. Geburtstag nachdenken, wirbt Prottengeier bei dem DRK-Vortragsabend. Seine Botschaft kam an. Im Anschluss vereinbaren viele Interessierte ein Beratungsgespräch, welche der DRK-Kreisverband gemeinsam mit dem Experten anbietet. Die Leute sind bereit für ein „Probesterben“.

Auch 2020 werden wir drei Veranstaltungen anbieten, und zwar - Stand heute - am 21. Januar im Raum Waiblingen, am 26. Mai im Raum Fellbach sowie am 21. September (Ort wird noch bekannt gegeben).