erste-hilfe-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Ansprechpartnerin

Frau
Birgit Kralisch
Ausbildung

Tel.:  07151 2002-67
Fax:  07151 2002-52
Mail: ausbildung@drk-rems-murr.de

Kurse Fortbildung Pflege

Der DRK-Kreisverband Rems-Murr e. V. bietet Erste Hilfe-Kurse an, die speziell auf die Bedürfnisse und den Alltag von Pflegekräften ausgerichtet sind. Das Angebot richtet sich speziell an Pflegefachkräfte, die im Rahmen der Qualitätssicherung mit einem zweijährigen Schulungsturnus im Bereich der Ersten Hilfe teilnehmen. Schwerpunkte in diesem Fortbildungsangebot sind Wiederbelebung, Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich sowie Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Schulung Erste-Hilfe "Fresh-up" Pflege

Hierbei handelt es sich um eine Erste Hilfe-Fortbildung. In 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten werden die Maßnahmen in Theorie und Praxis vermittelt und im Rahmen von Fallbeispielen in der Handlungssicherheit gefestigt. Das Angebot richtet sich speziell an Pflegekräfte (Pflegefachkräfte von ambulanten Diensten, aber auch für Mitarbeiter von Pflegeheimen), die im Rahmen der Qualitätssicherung mit einem zweijährigen Schulungsturnus im Bereich der Ersten Hilfe teilnehmen. Schwerpunkte in diesem Fortbildungsangebot sind Wiederbelebung, Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich sowie Lebensrettende Sofortmaßnamen. 

Die Pflegefachkraft kann nach dieser Unterrichtung:

  • die Notfallsituationen einschätzen
  • ein adäquaten Notruf absetzen
  • Bewusstsein und Atmung eines Betroffenen überprüfen
  • die stabile Seitenlage herstellen
  • spezielle Notfallbilder erkennen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen (Schlaganfall, Herzinfarkt, …)
  • die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen
  • die Maßnahmen bei Verschlucken eines Fremdkörpers anwenden (Bolusgeschehen)

Praktische Inhalte:

  • Bewusstsein und Atmung kontrollieren
  • Stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung

Weitere Details und Anmeldungen finden Sie unten.

Der Kurs findet in der Kreisgeschäftsstelle in Waiblingen, Henri-Dunant-Straße 1 statt. Dieses Angebot kann neben den öffentlich ausgeschriebenen Lehrgängen auch als Inhouse-Schulung bei den Pflegediensten oder Pflegeheimen durchgeführt werden.

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Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte

Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter. Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende 4 Bereiche: 

  • aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen
  • Pflegeprozessdarstellung
  • aktuelle Hygienevorschriften
  • Erste Hilfe

Der medizinische Dienst der Krankenkassen, MDK überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.