Kurs Betriebssanitäter

Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst

Das Deutsche Rote Kreuz bildet Betriebssanitäter gemäß der gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung aus.

Nach §27 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) darf der Unternehmer als Betriebssanitäter nur Personen einsetzen die von einer Stelle aus- und fortgebildet worden sind, welche von den Unfallversicherungsträgern zugelassen ist. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat an verschiedenen Standorten diese Zulassung erhalten.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Fortbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegen darf

Die wesentlichen Themenbereiche:

  • Vorgehen im (Notfall-) Einsatz
  • Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
  • Wiederbelebung
  • Versorgung von Unfällen
  • Akute Notfälle der inneren Medizin, Vergiftungen
  • Thermische Notfälle
  • Vergiftungen
  • Infektionskrankheiten
  • Rettung und Transport
  • Rechtsgrundlagen

Gesamtlernziel:

Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.

Insbesondere können Sie nach Beendigung der Grundausbildung

  • Ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen beschreiben sowie
  • Die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesundheitsstörungen im Betrieb durchführen.

Frau
Birgit Kralisch
Ausbildung

Tel.:  07151 2002-67
Fax:  07151 2002-52
Mail: ausbildung(at)drk-rems-murr(dot)de

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