Somit können folgende Personen an den Kursen teilnehmen: Personen,
- die eine vollständige Immunisierung (nicht älter als drei Monate) oder
- einen Genesen-Nachweis (nicht älter als drei Monate) oder
- eine Booster-Impfung oder
- einen Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden vor Kursbeginn (Ungeimpfte und Ungenesene) vorweisen können.
Falls die Impfung oder Infektion mehr als drei Monate zurückliegt, ist ein zusätzlich Antigen-Schnelltest (max.24 Stunden) oder PCR-Test (max. 48 Stunden) vorzuweisen.
In den Kursen gilt eine FFP2-Maskenpflicht
Eine Testung vor den Kursen findet nicht statt.
Für Personen, die in den letzten 14 Tagen in einen Risikogebiet des Corona-Virus waren und für Personen mit grippeähnlichen Symptomen, akuten Erkältungsanzeichen und Krankheitsgefühl ist die Teilnahme an einem Kurs untersagt.
Auch Personen, bei denen die Gesundheitsbehörden Heimquarantäne oder andere Isolierungsmaßnahmen angeordnet haben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.