DRK Rems-Murr fordert Helfer-Gleichstellung
Wenn es darauf ankommt, ziehen Feuerwehr, DRK und THW an einem Strang. Ehrenamtliche helfen schnell und effektiv, retten, versorgen und betreuen. Doch es gibt einen großen Unterschied: Feuerwehrleute werden bei allen Einsätzen gesetzlich freigestellt und erhalten Lohnersatz. Für Einsatzkräfte des DRK gilt das nicht. In Stuttgart setzten am Donnerstag auch Ehrenamtliche aus dem Rems-Murr-Kreis ein Zeichen und forderten die Helfer-Gleichstellung.
„Wer hat heute Urlaub genommen?“ Viele Finger der neun ehrenamtlichen Einsatzkräfte, die am Donnerstag in einer Fahrzeugkolonne zum Ehrenhof des Neuen Schlosses gefahren sind, zeigen in die Luft. So geht es vielen Helferinnen und Helfern – auch bei realen Einsätzen, wenn sie ausrücken, um bei Unfällen oder Notlagen zu helfen, beispielsweise 2024 bei einem großen Rettungseinsatz in Remshalden, als Kinder bei einem Sturz durch ein Glasfenster einer Sporthalle schwer verletzt wurden. „Viele von uns müssen erst ihren Arbeitgeber fragen, ob sie helfen können“, sagt Lisa Maier vom DRK-Ortsverein Weinstadt. Wird die Einsatzformation des DRK Weinstadt zu einem Einsatz alarmiert, müssen sich die Helfer absprechen, wer ausrücken kann. Die Optionen sind: Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen – oder zu Hause bleiben. Nicht helfen. „Wer im Einsatz Verantwortung übernimmt, braucht mehr Sicherheit", sagt Lisa Maier. Daher forderten mehr als 150 Bevölkerungsschutzkräfte des DRK am Donnerstag vor Mitgliedern des Innenausschusses, endlich Gleiche Rechte für alle Helfenden im Katastrophenschutz zu schaffen.
Schlechter gestellt als die Feuerwehr
„Den Helferinnen und Helfern des DRK und der anderen Hilfsorganisationen fehlen bislang landesweit einheitliche Regelungen für Freistellung und Entschädigung – anders als bei Feuerwehr und THW“, erläutert DRK-Kreisgeschäftsführer Sven Knödler, selbst ehrenamtlich beim DRK Alfdorf aktiv. „Nur im Katastrophenfall und bei außergewöhnlichen Einsatzlagen ist geklärt, dass sie von der Arbeit freigestellt werden und einen Lohnersatz erhalten.“ Ein Katastrophenfall oder eine außergewöhnliche Einsatzlage muss jedoch vom betroffenen Landkreis ausgerufen werden – wie beim Hochwasser- und Starkregenereignis im Juni 2024 im Rems-Murr-Kreis. In den vergangenen Jahren war dies – zum Glück – selten der Fall, so Sven Knödler. Doch ob und wann eine solche Lage ausgerufen wird, ist nicht sofort absehbar. Dennoch müssen Kräfte frühzeitig alarmiert werden. Bis zum Ausrufen einer außergewöhnlichen Einsatzlage sowie bei kleineren Einsätzen, für Übungen oder die Aus- und Fortbildung müssen die Ehrenamtlichen nach aktuellen Stand Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers setzen, erläutert Sven Knödler.
„Wer Menschen hilft, darf nicht um Freistellung oder Urlaub bitten müssen"
„Ohne die gesetzlich geregelte Freistellung bei allen Einsätzen und den damit verbundenen Lohnersatz sinkt die Bereitschaft der Helfer, sich im Katastrophenschutz zu engagieren“, befürchtet Sven Knödler. „Wer Verlässlichkeit im Ernstfall will, muss gesetzliche Regelungen so gestalten, dass die Ehrenamtlichen gut ausgebildet sind, motiviert und rechtlich sicher in Einsätze gehen können – ohne dafür persönliche Abstriche machen zu müssen oder eigene Mittel einzubringen.“
„Wer Menschen hilft, darf nicht um Freistellung oder Urlaub bitten müssen – im Einsatz zählt jede Minute, nicht jede Genehmigung“, sagt Lisa Maier. „Wir wollen ein starkes Zeichen setzen. Denn ohne klare Regelungen sinkt die Attraktivität des Ehrenamtes – und damit letztlich die Sicherheit der Bürger hier im Landkreis.“
Mit mehr als 950 Einsatzkräften der Bereitschaften im Rems-Murr-Kreis sei das DRK-Ehrenamt binnen Minuten einsatzbereit und könne kreis- und länderübergreifend eingesetzt werden, erläutert Sven Knödler. „Wie professionell unsere Einsatzkräfte helfen, haben zuletzt mehr als 250 Helfer beim Hochwasser im Juni 2024 und beim Einsatz im Ahrtal gezeigt – und bei unzähligen weiteren Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle“, so Sven Knödler. „Klare Helferrechte bedeuteten Verfügbarkeit, bessere Qualität in der Ausbildung und schnellere Hilfe für die Menschen hier bei Bränden, Unfällen, Hochwasser, Hitze oder Suchaktionen. Damit das Leben im Rems-Murr-Kreis gewinnt“, so Sven Knödler.
Das Landeskatastrophenschutzgesetz wird gerade überarbeitet. Eine gute Gelegenheit, die Helfergleichstellung endlich gesetzlich zu verankern, so Sven Knödler. Andere Bundesländer – wie beispielsweise Sachsen – haben sie bereits umgesetzt, Bayern diskutiert. Baden-Württemberg könne jetzt zeigen, dass es den Bevölkerungsschutz ernst nimmt.