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Ansprechpartner

Herr
Younes Houggati
Pflegedienstleitung
Tel.:  07151 2002-56
Fax:  07151 2002-52
Mail: Pflege@drk-rems-murr.de

Ambulante Pflege beim DRK

Pflege zu Hause

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes unterstützen Pflegebedürftige bei der Pflege zu Hause. Sie bieten Familien somit eine wichtige Unterstützung und Hilfe im Alltag. Unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, ist kein Eingeständnis, den Alltag nicht mehr selbstbestimmt gestalten zu können, sondern eine klare Verbesserung - für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Unsere Mitarbeiter kommen zu Ihnen nach Hause und helfen fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Wir bieten Ihnen:

  • Hilfe bei der Grund- und Körperpflege sowie Unterstützung im Haushalt
  • Behandlungspflege und medizinische Versorgung
  • Betreuung, Einkaufsservice und Hausnotuf
  • Entlastung der pflegenden Angehörigen

Wir helfen sofort:

Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie unsere Dienste zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, die Selbständigkeit Ihrer Kundinnen und Kunden trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie zum Beispiel Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung

DRK - App

Alle Rotkreuz-Angebote in meiner Umgebung auf einen Blick

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Unser Angebot umfasst unter anderem

  • Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus-Versorgung
    • Augentropfen  verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde
    • Parenterale Ernährung über Port
  • Verhinderungspflege

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
    Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
    Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

    • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Hautpflege, Haarpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Mobilisation, Bett richten
    • Mundpflege, Rasur
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

     

Hilfreiche Informationen